MITARBEITER BENEFITS

Weil Mitarbeiter die wichtigste Ressource sind.
Mitarbeiter Benefits mit Entgeltoptimierung.

Mehr aus dem Gehalt der Mitarbeiter rausholen? Gehalts-Benefits optimieren das Verhältnis zwischen Brutto- und Nettolohn und führen zu mehr finanziellem Freiraum – sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer.

Durch eine intelligente Kombination diverser Bausteine lassen sich enorme Synergien erzielen und neben Lohnnebenkosten-Einsparungen, erhalten die Mitarbeiter echte Mehrwerte! Im Folgenden sind einige von mittlerweile über 60 Möglichkeiten unseres Gesetzgebers aufgelistet, die Mitarbeitern durch Sachleistungen enorme Mehrwerte zu bieten – bei gleichzeitiger Steuer- und Sozialabgabenreduktion.

Warengutschein

§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG
Ob bei REWE, Aldi oder Amazon
Bis zu 50€ im Monat können Warengutscheine völlig abgabenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Dienstrad / E-Bike

§ 3 Nr. 37 EStG; § 37b EStG; § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG; § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 6 EStG
Die Gesundheit des Arbeitnehmers stärken und auch noch das Klima schützen? Das Jobrad macht es möglich. Der Arbeitgeber least ein Rad und überlässt dieses seinem Arbeitnehmer. Die Nutzung ist uneingeschränkt.

Internetzuschuss

§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG
Der Arbeitgeber kann die monatlichen Aufwendungen für die Internetnutzung des Arbeitnehmers übernehmen. Für den Arbeitnehmer ist der Internetzuschuss steuer- und sozialversicherungsfrei, für den Arbeitgeber fallen Pauschalsteuern an: Monatlich bis zu 50,00 € der Aufwendungen.

Kindergartenzuschuss

§ 3 Nr. 33 EStG
Dies beschreibt eine Förderung des Arbeitgebers für Familien oder Alleinerziehende. Für die Kinderbetreuung nicht schulpflichtiger Kinder kann ein steuer- und sozialversicherungsfreier Kindergartenzuschuss gewährt werden.

Vermögenswirksame Leistungen

§ 3 Nr. 63 EStG
Aus vermögenswirksamen Leistungen mehr herausholen! Arbeitgeber können bis zu 40,00 € im Monat für die Vermögensbildung an ihre Arbeitnehmer zahlen. Neben der Anlage in Bauspar- und Investmentsparverträgen können diese auch in fondsgebundene steuer- und sozialabgabenbefreite Rentenprodukte investiert werden.